
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„La Movida Española“ oder „Instituto Cultural Espanha-Estados Unidos“ (ICEEU, portugiesische Abkürzung), eingetragen im Nationalen Register für Juristische Personen unter der Nr. 26.324.836/0001-35 mit Sitz in der Rua Júlio César Monguilhott da Luz 39, CEP 89042-280, in der Stadt Blumenau, Santa Catarina, Brasilien.
Durch dieses private Dokument schließen einerseits der AUFTRAGNEHMER, wie oben bezeichnet, und andererseits der AUFTRAGGEBER, in diesem Anmeldeformular ebenfalls als TEILNEHMER bezeichnet, den nachstehenden Vertrag über die Erbringung von Sprachunterrichtsdienstleistungen.
BILDUNGSDIENST
Klausel 1 – Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, dem AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER im Spanischkurs die im Anmeldeformular festgelegten Leistungen zu erbringen.
Klausel 2 – Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, dem AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgaben. Zudem verpflichtet er sich, Materialien, Didaktik und Lernerfolg bestmöglich bereitzustellen.
Klausel 3 – Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, den Unterricht in der vereinbarten Sprache online über das Internet durchzuführen, vorzugsweise in Echtzeit (live), und zwar auf den Videokonferenz-Plattformen „Google Meet“ oder „Teams“.
Klausel 4 – Der AUFTRAGNEHMER ist für sämtliche betriebliche Ausrüstung verantwortlich, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts erforderlich ist (Videokonferenzplattformen, Internetverbindung usw.), einschließlich Wartung und Ersatz. Der AUFTRAGNEHMER ist jedoch nicht verantwortlich für Geräte, Plattformen, Internetverbindung oder sonstige Betriebsmittel, die dem AUFTRAGGEBER gehören.
Klausel 5 – Der Unterricht findet zu vorher festgelegten Terminen statt, die auf den Webseiten, in den sozialen Netzwerken oder im Anmeldeformular des AUFTRAGNEHMERS angegeben sind. Änderungen können einvernehmlich zwischen AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER und AUFTRAGNEHMER oder der Lehrkraft vereinbart werden.
Klausel 6 – Das vom AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER gewählte Kursniveau gilt als abgeschlossen, wenn dieser gleichzeitig:
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an den vom AUFTRAGNEHMER angebotenen Aktivitäten teilnimmt und die pädagogischen Verpflichtungen erfüllt,
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eine Mindestanwesenheit von 75 % erreicht,
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und in den Kursprüfungen eine Durchschnittsnote von mindestens 7,0 erzielt.
VERGÜTUNG
Klausel 7 – Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, die vom AUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen in Höhe des auf den Webseiten, in den sozialen Netzwerken oder im Anmeldeformular angegebenen Betrags zu bezahlen.
Absatz 1: Die Kosten für Lehrmaterialien können im angegebenen Betrag enthalten sein oder nicht; die Anschaffung kann vollständig in der Verantwortung des AUFTRAGGEBERS liegen.
Klausel 8 – Jeder der im Rahmen dieses Vertrags angebotenen Kurse umfasst bis zu 30 Unterrichtsstunden. Diese können regulär über ein Quartal verteilt oder intensiv innerhalb von bis zu 24 Tagen durchgeführt werden. Einzelunterricht wird individuell gestaltet.
Absatz 1: Der Unterricht kann um bis zu 15 Tage verlängert werden, um den Lehrplan des Lehrmaterials zu erfüllen.
Absatz 2: Nach Ablauf der Verlängerung, ohne dass der Lehrplan erfüllt wurde, besteht für den AUFTRAGGEBER kein Anspruch auf Rückerstattung.
ZAHLUNGSVERZUG
Klausel 9 – Bei verspäteter Zahlung der Monatsraten wird der Betrag gemäß IGPM/FGV indexiert und mit gesetzlichen Zinsen von 1 % pro Monat sowie einer Vertragsstrafe von 2 % belegt.
Klausel 10 – Ein Zahlungsverzug von mehr als 15 Tagen berechtigt den AUFTRAGNEHMER, die erbrachten Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderung vorübergehend auszusetzen.
Klausel 11 – Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der AUFTRAGNEHMER alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, darunter außergerichtliche Mahnungen, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse, einseitige Vertragsauflösung mit einer Vertragsstrafe von 30 % des Gesamtvertragswerts sowie gerichtliche Schritte.
UNTERRICHTSAUSFALL
Klausel 12 – Der AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER verpflichtet sich:
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Im Falle einer Verhinderung den AUFTRAGNEHMER spätestens 3 Stunden vor Unterrichtsbeginn zu informieren, um das Recht auf Nachholung (innerhalb von 30 Tagen und nach Verfügbarkeit der Lehrkraft) zu erhalten.
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Erfolgt die Mitteilung nicht spätestens 3 Stunden vor Unterrichtsbeginn, verfällt die Möglichkeit zur Nachholung, ohne Anspruch auf Rückerstattung, Ersatz oder Anrechnung.
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Bei Abwesenheit von mehr als 15 Tagen (z. B. wegen Arbeit oder Reisen) muss dies mindestens 15 Tage im Voraus mitgeteilt werden. Versäumte Stunden können während der Vertragslaufzeit nachgeholt werden, ohne dass dies eine Minderung der Vergütung rechtfertigt.
Einziger Absatz: Bei höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Stromausfällen oder anderen Umständen, die die Durchführung des Unterrichts vorübergehend unmöglich machen, kann der AUFTRAGNEHMER Unterrichtsstunden ohne Vorankündigung absagen, vorausgesetzt, er informiert telefonisch, online oder auf anderem Wege. Der AUFTRAGNEHMER verpflichtet sich, die ausgefallenen Stunden bis zum Vertragsende nachzuholen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 13 – Der AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER verpflichtet sich, den Anweisungen der Lehrkraft sowie den pädagogischen Richtlinien von La Movida Española – ICEEU zu folgen.
Klausel 14 – Rücktritt, Abbruch oder Kündigung des Vertrags durch den AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER während der Vertragslaufzeit ziehen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der bis Vertragsende noch fälligen Raten nach sich.
Durch das Anklicken von „Akzeptieren“ bestätigt der AUFTRAGGEBER/TEILNEHMER, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, darüber informiert ist, ihnen zustimmt und sich verpflichtet, diese einzuhalten und durchzusetzen.